GermanZero - Gemeinsam gegen die Klimakrise

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Zukunftsvision 2045, Emden, (c) realutopien.info

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heute wollen wir mit dir einen Etappensieg feiern: "Klimaneutralität bis 2045" wird erstmals im Grundgesetz stehen! GermanZero hat mit einer der wohl besten Klimajuristinnen Deutschlands die Idee dafür entwickelt und in den Verhandlungen zwischen Union, SPD und Grünen platziert. Und dies schon drei Tage, nachdem Union und SPD ihren Vorschlag für ein Sondervermögen Infrastruktur gemacht hatten – in dem Klimaschutz komplett fehlte.

Nur GermanZero hat mit einem Rechtsgutachten konkrete Gesetzesformulierungen in die Verhandlungen eingebracht, wie klimapolitische Ziele im Rahmen der Grundgesetzänderung berücksichtigt werden können. Unsere Gutachterin, die renommierte Klima-Juristin Dr. Roda Verheyen, wurde daraufhin als Expertin im Deutschen Bundestag angehört.

Jetzt hat dieser beschlossen: "Klimaneutralität bis 2045" kommt mit dem Artikel zur Errichtung eines Sondervermögens Infrastruktur/Klimaschutz als Verwendungszweck ins Grundgesetz. Der Bundestag bekräftigt so mit überwältigender Mehrheit die gesetzlichen Klimaziele und signalisiert international wie national: Auch wenn die Regierung wechselt, steht Deutschland zu seinen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaabkommen. Die Zustimmung im Bundesrat am heutigen Freitag gilt als sicher.

Ich weiß, es ist kaum zu glauben, dass die Arbeit einer kleinen NGO eine so große Wirkung gehabt haben soll. Aber tatsächlich hat GermanZero sich seit August 2024 darauf vorbereitet, bei einer Lockerung der Schuldenbremse so viel wie möglich für den Klimaschutz herauszuholen. Wir konnten daher extrem schnell agieren, als Friedrich Merz am Tag nach der Bundestagswahl eine Grundgesetzänderung mit dem alten Bundestag ins Gespräch gebracht hat.

Welchen Kraftakt unser Team mit vielen Ehrenamtlichen und Unterstüzer:innen geleistet hat, wie wir die Einigung zum Sondervermögen einschätzen und wie wir nun weitermachen werden, das erfährst du in diesem Newsletter. Viel Spaß beim Lesen!

Dein

Michael Schäfer

Geschäftsführer GermanZero

 
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Klimaschutz im Grundgesetz - Was wir geleistet haben

Argumente liefern, Rechtssicherheit schaffen, Druck aufbauen - das waren die Schwerpunkte unserer Arbeit für mehr Klimaschutz im Grundgesetz. Sie begann bereits im letzten Jahr und sicherte uns direkt nach der Bundestagswahl einen starken Einfluss auf das Geschehen.

Projekt Klimafinanzierung

Früh haben wir die große Chance erkannt, dass bei einer möglichen Lockerung der Schuldenbremse viel für den Klimaschutz zu gewinnen ist. Schon im August 2024 haben wir ein Team Klimafinanzierung gegründet, um alle verfügbaren Ressourcen zu bündeln. In Zusammenarbeit mit Thinktanks wie Dezernat Zukunft und Agora Industrie habe wir die fachlichen Grundlagen für inhaltliche Kompetenz gelegt und Netzwerke aufgebaut.

Zwei Kernforderungen an die Politik kristallisierten sich heraus: Die Regierung muss jährlich 2 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) aufbringen, um Deutschland wettbewerbsfähig und klimasicher zu gestalten. Und: Klimaschutz und Klimaanpassung müssen als Gemeinschaftsaufgabe von Bund und Ländern im Grundgesetz verankert werden, damit Städte und Gemeinden ihren Klimaschutz stabil finanzieren können.

 

Schlagkräftig nach der Bundestagswahl

(c) Christin Klose

Direkt nach der Bundestagswahl nahm unser Projekt mächtig an Fahrt auf: Friedrich Merz eröffnete gleich am Montag nach der Wahl die Debatte, dass noch mit dem alten Bundestag eine Grundgesetzänderung zur Lockerung der Schuldenbremse beschlossen werden könnte.

  • Nur zwei Tage später schickten wir gemeinsam mit Together for Future ein Positionspapier mit parteispezifischen Forderungen an die Parteispitzen.
  • In derselben Woche starteten wir eine Mailkampagne. Fast 500 Abgeordnete erhielten Mails von Bürger:innen aus ihrem Wahlkreis mit dem Appell: "Keine Grundgesetzänderung ohne Klimainvestitionen!"
  • Wir haben die renommierten Klimaanwälte Dr. Roda Verheyen und Johannes Franke (Kanzlei Günter) beauftragt, ein Rechtsgutachten zu erstellen, das rechtssichere Formulierungshilfen für eine Grundgesetzänderung für Klimaschutzinvestitionen aufzeigt.
  • In kürzester Zeit haben wir 40 Bürgermeisterinnen und Bürgermeister von Aachen bis Wuppertal für einen offenen Brief gewonnen, in dem sie die Union, SPD und Grüne zu einer Lockerung der Schuldenbremse und Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe auffordern.
  • Zwei der Oberbürgermeister, Uwe Schneidewind (Wuppertal) und Erik Lierenfeld (Dormagen) legten ihre Forderungen im Tagesspiegel Background
  • Das Rechtsgutachten schickten wir schon vor Veröffentlichung an die drei Parteien, die die Grundgesetzänderung verhandelten.
 

Am Tag der Bundestagsdebatte

Am 13. März wurde der aus Klima-Perspektive völlig unzureichende Gesetzentwurf von Union und SPD im Bundestag in erster Lesung debattiert. Die Grünen hatten vorab klargestellt, dass sie ihn ablehnen werden. "Was wollen Sie noch mehr?" rief Friedrich Merz ins Parlament mit dem Verweis, dass "bis zu 50 Milliarden" des Sondervermögens für Klimaschutz genutzt werden könnten.

  • Am Morgen des 13. März veröffentlichten wir das Rechtsgutachten.
  • Unsere Gutachterin Dr. Roda Verheyen nahm an der Anhörung des Haushaltsausschusses teil.
  • In einem Gastbeitrag in der taz appellierten Carla Reemtsma von Fridays for Future und Michael Schäfer, Geschäftsführer von GermanZero an die staatspolitische Verantwortung von Union und SPD, Klimainvestitionen einen angemessenen Stellenwert einzuräumen.
  • Zahlreiche Lokalzeitungen sowie überregionale Medien wie tagesschau.de und welt.de berichteten am selben Tag über den offenen Brief der Bürgermeister:innen.
  • Nach Friedrich Merz' "Was wollen Sie noch mehr?" starteten wir eine weitere Mailkampagne. Innerhalb weniger Stunden erhielten knapp 500 Abgeordnete das Rechtsgutachten, verbunden mit der Information: "50 Milliarden für Klimaschutz klingt zwar nach viel Geld, doch sind diese auf 12 Jahre verteilt. Allein die von Union und SPD beschlossene Ausweitung der Mütterrente kostet genauso viel. Eine Grundgesetzänderung muss die realen Klima-Investitionsbedarfe berücksichtigen, die bei 85 Milliarden jährlich liegen."

Am Tag nach dieser historischen Bundestagsdebatte einigten sich Union, SPD und Grüne auf einen Kompromiss: 100 Milliarden des Infrastruktur-Sondervermögens werden in den Klima- und Transformationsfonds fließen. Am Dienstag dieser Woche hat der Bundestag die Grundgesetzänderung mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet.

Gemessen an den ursprünglichen Plänen von Union und SPD sichert dieser historische Beschluss nun wichtige Investitionen in die Klimaneutralität, die Deutschland langfristig zum Guten wandeln werden.

Und dieser Erfolg zeigt: Druck von Bürgerinnen und Bürgern, sich eine klimasichere Zukunft wünschen, kann viel bewirken, wenn wir unsere Kräfte bündeln!

 
Unsere Einschätzung

Was ist nun von dem Kompromiss zu halten? Die Einigung auf ein Sondervermögen für Infrastruktur und Klimaschutz ist ein Gewinn für den Klimaschutz und genügt dennoch nicht. Auf der einen Seite haben wichtige Forderungen aus dem von uns beauftragten Gutachten Eingang in den Beschluss gefunden: Infrastrukturinvestitionen dürfen nur zusätzlich erfolgen, Investitionen zur Erreichung der Klimaneutralität bis 2045 werden ermöglicht, und 100 Milliarden Euro sind explizit für den Klima- und Transformationsfonds (KTF) vorgesehen.

Dennoch bleibt der Kompromiss hinter dem tatsächlichen Bedarf zurück:

  • Damit Deutschland seine Klimaziele erreicht, sind bis 2030 jährlich bis zu 85 Milliarden Euro nötig. Deutlich mehr also als die 100 Milliarden, die in den KTF fließen sollen.
  • Es besteht die Gefahr, dass mit dem Sondervermögen auch fossile Projekte wie Autobahnneubauten oder Fehlanreize für Gasheizungen Klimaschutzbemühungen an anderer Stelle zunichtemachen.
  • Es muss nach wie vor gesichert werden, dass genügend Geld bei den Kommunen ankommt.
 
Wie geht es weiter?

Wir sind froh, dass wir mit unserer Arbeit einen wichtigen Beitrag dazu leisten konnten, dass die künftige Regierung Investitionen in den Klimaschutz nun deutlich stärker berücksichtigt als dies ursprünglich geplant war.

Die genannten Defizite des Grundgesetz-Beschlusses betrachten wir als Arbeitsauftrag an uns für die kommende Legislaturperiode. Wir sehen hier vor allem drei Baustellen:

  • Mit den Kräften der Zivilgesellschaft Einfluss darauf nehmen, wohin die Milliarden fließen. Dies wird unter anderem entschieden über Gesetze zur Einrichtung des Sondervermögens Infrastruktur, eine Novelle des Gesetzes für den Klima- und Transformationsfonds sowie die Haushaltsgesetze der nächsten Jahre.
  • Ebenso müssen wir Einfluss darauf nehmen, wohin die Milliarden nicht fließen (Stichwort: fossile Großprojekte).
  • Modernisierung der Schuldenbremse und Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz: Union, SPD und Grüne haben sich auf eine Modernisierung der Schuldenbremse verständigt, durch die dauerhaft zusätzliche Investitionen möglich werden sollen. Da die nötigen 2 % des BIP bislang bei weitem nicht gesichert sind, ein überaus wichtiger Schritt. Auch eine sichere Finanzierung der Kommunen durch die Verankerung von Klimaschutz als Gemeinschaftsaufgabe im Grundgesetz bleibt weiterhin ein wichtiges Ziel unserer politischen Arbeit.

Du siehst: Nach dem Erfolg ist vor der nächsten Aktion. Es gibt weiterhin viel zu tun für gute Klimapolitik.

Bleiben wir gemeinsam zuversichtlich!

 

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