GermanZero befürwortet die Entscheidung der Karlsruher Richter:innen, das von der Bundesregierung Ende 2019 eingebrachte Klimaschutzgesetz in Teilen als verfassungswidrig einzustufen. Die stattgegebenen Verfassungsbeschwerden sind ein wichtiger Etappensieg auf dem Weg zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens und dem Ziel, die globale Durchschnittstemperatur auf 1,5 Grad zu begrenzen.
Dabei beruft sich das Gericht auf Artikel 20a des Grundgesetzes: "Der Staat schützt auch in Verantwortung für die künftigen Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung durch die Gesetzgebung und nach Maßgabe von Gesetz und Recht durch die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung." Damit dürfen jetzige Generationen durch ihren derzeit hohen Verbrauch an CO2 nachfolgende Generationen nicht belasten und dadurch ihre Freiheit eingrenzen.
Julian Zuber, Gründungsmitglied und Geschäftsführer von GermanZero: „Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist ein wichtiger Teilerfolg für alle verantwortungsvollen Kräfte aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Zivilgesellschaft. Es braucht ein integriertes, vom Ende her gedachtes 1,5-Grad-Gesetzespaket, das den Namen Klimaschutzgesetz auch verdient. Fair, wirksam und messbar.“
Lea Nesselhauf, Referentin Klimapolitik bei GermanZero: „Dieses Urteil ist ein juristischer Meilenstein, da das Bundesverfassungsgericht erstmals ausdrücklich anerkennt, dass der Gesetzgeber durch den Grundgesetz-Artikel 20a zur Herstellung von Klimaneutralität verpflichtet ist. Auch das Fehlen einer entsprechenden Strategie stellt bereits eine Grundrechtsverletzung dar. Damit benennt das Bundesverfassungsgericht das Kernproblem: Es gibt derzeit keinen langfristigen Reduktionspfad, der zur Einhaltung des 1,5-Grad-Ziels führt.