Für Klimaschutz im Grundgesetz

Appelliere mit uns an die Mitglieder des Bundestags

Union und SPD wollen im Grundgesetz ein Sondervermögen verankern, das 500 Milliarden für Infrastruktur bereitstellt, ohne deren Verwendung konkreter zu benennen. Klimaschutz wird mit keinem Wort erwähnt.

Apelliere mit uns an deine Wahlkreisabgeordneten: Eine Grundgesetzänderung für Sondervermögen muss zwei Dinge enthalten:

Ein Sondervermögen Klimaschutz von bis zu 2% des BIP.

Die Definition von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe, die den Kommunen eine verlässliche Finanzierung garantiert.

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An die Bundestagsabgeordneten möchten wir gemeinsam folgende Nachricht senden:

Sehr geehrte Damen und Herren,

mit der von Union und SPD ins Spiel gebrachten Grundgesetzänderung für neue Sondervermögen steht dem Bundestag eine Entscheidung von historischer Tragweite bevor. Neue Schulden werden auf Kosten künftiger Generationen gemacht, deshalb ist zentral, dass daraus nur zusätzliche Zukunftsinvestitionen finanziert werden. Investitionen, die uns, unseren Kindern und Enkeln Milliardenschäden durch den Klimawandel ersparen. Doch beides, Klimanutzen und Zusätzlichkeit der Investitionen, ist beim Sondervermögen Infrastruktur bislang nicht sichergestellt.

Die von Friedrich Merz und Lars Klingbeil vorgeschlagenen 5 Milliarden Euro jährlich für Klimaschutzinvestitionen sind keine ernsthafte Verhandlungsbasis. Allein die von Union und SPD beschlossene Ausweitung der Mütterrente kostet genauso viel. Auch die Kosten der vereinbarten Mehrwertsteuersenkung für die Gastronomie und die Rückkehr zur Subventionierung des Agrardiesels liegen zusammengenommen in dieser Höhe. Grundlage für eine Einigung müssen die Klima-Investitionsbedarfe sein, wie sie der Expertenrat der Bundesregierung für Klimafragen benannt hat.

Ich appelliere an Sie: Stimmen Sie einem Sondervermögen nur zu, wenn seine Mittel langfristige Perspektiven für Deutschland eröffnen und angemessen der Erreichung unserer Klimaziele dienen.

Wie ein solches Sondervermögen rechtssicher im Grundgesetz verankert werden kann, beschreibt ein heute veröffentlichtes Rechtsgutachten, das Sie hier finden:
Kurzgutachten Sondervermögen und Gemeinschaftsaufgabe Klimaschutz

Ein im Grundgesetz verankertes Sondervermögen Klimaschutz kann dem Aufbau von emissionsfreien Fabriken, grünen Städten, Elektromobilität auf dem Land, Bürgerenergiegemeinschaften, klimaneutralen Schulgebäuden, einem sozial gerechten Klimageld und vielem mehr dienen. Bei einem nicht näher spezifizierten Sondervermögen Infrastruktur dagegen besteht die Gefahr von Fehlinvestitionen in fossile Projekte, die Deutschlands Klimaziele konterkarieren und uns teuer zu stehen kommen, anstatt Zukunft zu gestalten: neue Autobahnen statt neue Deutsche Bahn, Verbrenner-Heizungen für teures Gas statt Wärmepumpen für zunehmend günstigen sauberen Strom.

Staatspolitische Verantwortung bedeutet, sicherzustellen, dass Deutschland Investitionen tätigt, die unser Land emissionsfrei machen. Bitte setzen Sie sich dafür ein!

Das heute erschienene Rechtsgutachten (Link) der renommierten Kanzlei Rechtsanwälte Günther zeigt rechtssichere Möglichkeiten einer Grundgesetzänderung, die Investitionen in die Klimawende absichert:

  • Sondervermögen Klimaschutz in Artikel 143 i Grundgesetz: Investitionen, die zur Erreichung der Klimaziele erforderlich sind, liegen laut Expertenrat für Klimafragen bei bis zu 2% des BIP. Daher ist ein eigenständiges Sondervermögen Klimaschutz mit Kreditermächtigung von bis zu 2% des BIP nötig. Dies kann durch die Einfügung eines Artikel 143 i ins Grundgesetz umgesetzt werden.
  • Umsetzung über das Klimatransformationsfondsgesetz: Zur Sicherstellung, dass die Mittel des Sondervermögens auch zur Erreichung der Klimaneutralität genutzt werden, muss gleichzeitig das Klima- und Transformationsfondsgesetz angepasst werden.
  • Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in Artikel 91 a Absatz 1 Grundgesetz: Die Kommunen spielen eine Schlüsselrolle beim klimaneutralen Auf- und Umbau unseres Landes. Eine verlässliche Weitergabe von Mitteln an die Kommunen und eine sichere Finanzierung vor Ort wird durch die Einführung von Klimaschutz und Klimaanpassung als Gemeinschaftsaufgabe in das Grundgesetz gewährleistet.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich appelliere an Sie:
Wer das Grundgesetz für neue Schulden öffnet, muss gewährleisten, dass Investitionen auch die Einhaltung unserer Klimaziele sicherstellen.

Bitte nutzen Sie diese historische Chance und setzen Sie sich für die nötigen Grundgesetzänderungen ein!

Mit freundlichen Grüßen

 

 

  

So kannst du vor Ort fürs Klima wirken

Titelfoto: Christin Klose / Adobe Stock