Unsere Lösungen
GermanZero schlägt vor, im KSG für alle Sektoren spezifische Ziele und konkrete Restbudgets für die Jahre bis 2035 festzuschreiben. Dies würde alle zukünftigen Regierungen binden, Maßnahmen zu verabschieden, die ausreichend schnell wirken. Ziele und Restbudgets schaffen zudem Planungssicherheit für alle von den Maßnahmen betroffenen Akteure.
Bürger:innen- und Expert:innenräte unterstützen die Politik auf dem Weg zur Klimaneutralität. So können fundamentale und wegweisende Entscheidungen demokratisch gestärkt und wissenschaftlich abgesichert getroffen werden.
Weil Klimaschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, bei der auch das Handeln der Einzelnen zählt, schlagen wir eine allgemeine Klimapflicht vor, die in verschiedenen Lebens- und Rechtsbereichen Berücksichtigung findet.
Unsere wichtigsten Änderungen am Klimaschutzgesetz im Detail:
Emissionsbudgets festlegen
Der Gesetzgeber bekennt sich zu den völkerrechtlichen Verpflichtungen aus Paris und New York, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur auf deutlich unter 2 Grad Celsius und möglichst auf 1,5 Grad Celsius gegenüber dem vorindustriellen Niveau zu begrenzen und Treibhausgasneutralität bis 2050 als langfristiges Ziel zu verfolgen.
Angesichts des Potenzials, dass die ökologisch kritische Grenze von 1,5 Grad Celsius bereits innerhalb der nächsten fünf Jahre zumindest monatsweise überschritten werden könnte, muss Deutschland (Netto-)Treibhausgasneutralität bis (spätestens) zum Jahre 2035 erreichen.
Festschreiben der Treibhausgasneutralität bis 2035: Insoweit gilt es an den relevanten Stellen im KSG hervorzuheben, dass sich Deutschland dem Ziel einer (Netto-)Treibhausgasneutralität bis 2035 unterwirft.
Festlegen des Emissionsbudgets: Dem Budgetansatz folgend, sollte in § 3 das Budget verankert werden, das Deutschland noch verbleibt, um die 1,5-Grad-Grenze einhalten zu können, Dies beträgt 3 Gigatonnen. Es bietet die Grundlage für die festlegung konkreter Budgets für die einzelnen Jahre und Sektoren.
Ausrichtung des Klimaschutzplans: am Ziel der (Netto-)Treibhausgasneutralität 2035.
Details: s. Klimanotstandspaket und 1,5-Grad-Gesetzespaket von GermanZero
Bürger:innenrat einführen
Bürger:innenräte ermöglichen den Bürger:innen die Teilhabe an der Vorbereitung konkreter politischer Entscheidungsprozesse. Auf diese Weise erhalten Bürger:innen konkrete Einblicke auch in die Komplexität politischer Entscheidungen, was die Akzeptanz des demokratischen Systems steigern kann.
Mit dem deliberativen Ansatz schaffen die Bürger:innenräte zudem ein Gegengewicht zum zunehmenden Misstrauen gegenüber politischen Entscheidungsprozessen – damit wird der populistischen Kritik an der repräsentativen Demokratie eine Stärkung der Demokratie entgegengesetzt. In Deutschland sind die Bürger:innenräte zum Beispiel in Baden-Württemberg schon gesetzlich verankert worden.
Gesetzliche Verankerung eines Bürger:innesrates: Insoweit ist ein neues Kapitel in den §§ 12a ff. einzufügen, in dem die Aufgabe, die Zusammensetzung sowie die institutionelle Einbettung des Bürger:innenrates dargelegt werden. Daneben wäre etwa auch eine Einbindung in die Verfassung oder die Geschäftsordnung des Bundestages denkbar.
Details: s. Klimanotstandspaket und 1,5-Grad-Gesetzespaket von GermanZero
Expert:innenrat reformieren
Mit der Einrichtung eines unabhängigen Expert:innenrats für Klimafragen nach dem Vorbild des Committee on Climate Change im Vereinigten Königreich und vergleichbarer Gremien in den meisten Landesklimaschutzgesetzen wurde eine wichtige Instanz geschaffen, um den komplexen politischen Transformationsprozess mit wissenschaftlich fundierten Bewertungen und Empfehlungen zu begleiten.
Zusätzliche Kompetenzen für den Expert:innenrat: Um diese Aufgabe effektiv wahrnehmen zu können, wäre es sinnvoll, den Expert:innenrat mit zusätzlichen Kompetenzen auszustatten.
Details: s. Klimanotstandspaket und 1,5-Grad-Gesetzespaket von GermanZero
Möglichkeit zur Emissionsmengenverschiebung aufheben
Definierte Grenzen für Emissionsmengen: Das Klimaschutzgesetz soll als mittelfristige Zielsetzung Grenzen für Emissionsmengen bis 2035 vorgeben (§ 3).
Verteilung der Emissionsmengen auf die einzelnen Sektoren: Der Bundestag verteilt diese Emissionsmengen gleichzeitig auf die einzelnen Sektoren, damit der Klimaschutz in allen Bereichen vorangetrieben wird.
Aufheben der Befugnis der Bundesregierung zur Emissionsmengenverschiebung: Um dieses Ziel nicht zu gefährden und die individuelle Verantwortlichkeit der einzelnen Minister:innen i. S. d. § 4 Abs. 4 Satz 1 nicht zu unterlaufen, sollte die Befugnis der Bundesregierung, Emissionsmengen zwischen den Sektoren zu verschieben, aufgehoben werden, soweit dies dazu genutzt werden soll, Überschreitungen der Jahresemissionsmengen zu kaschieren.
Details: s. Klimanotstandspaket und 1,5-Grad-Gesetzespaket von GermanZero
Allgemeine Klimapflicht einführen
Das Klimaschutzgesetz in seiner derzeit geltenden Fassung ermächtigt und verpflichtet die staatliche Gewalt, ihre Klimaschutzbemühungen zu verschärfen.
Bürger:innen in die Verantwortung nehmen: Darüber hinaus wäre es sinnvoll, auch Bürger:innen in die Verantwortung zu nehmen, da die politischen Zielvorgaben nur durch die zusätzliche Änderung individuellen und unternehmerischen Verhaltens erreicht werden können. Dies würde hervorheben, dass die Begrenzung des Klimawandels eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist.
Klimapflicht einführen: Neben ihrem Aufrufcharakter kann die allgemeine Klimapflicht auch rechtsverbindlich zur Auslegung unbestimmter Rechtsbegriff in anderen Rechtsgebieten, beispielsweise im Rahmen der Begründung von Sorgfaltspflichten im Zivilrecht oder im Rahmen der Auslegung der Zuverlässigkeit in der Gewerbeordnung herangezogen werden. Insoweit würde Klimaschutz auch in vielfältigen Alltagsbereichen (teilweise) justiziabel.
Details: s. Klimanotstandspaket und 1,5-Grad-Gesetzespaket von GermanZero